GEMA
Informationen zu GEMA-Rahmenvertrag und GEMA-Portal
Was ist die GEMA?
Die GEMA stellt sich in einem kurzen Video selbst vor:
Der GEMA-Rahmenvertrag
Der Bayerische Blasmusikverband ermöglicht seinen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsvereinen, dass über einen Rahmenvertrag die eigenen Veranstaltungen größtenteils pauschal abgegolten sind.
Zentrale Inhalte dieses Rahmenvertrags sind:
- Abgegolten sind Veranstaltungen und Konzerte, bei denen ein BBMV-Mitgliedsverein alleiniger Veranstalter ist und die Musik live gespielt wird. Ausnahmen bzw. Einschränkungen gelten für gesellige bzw. wirtschaftliche Veranstaltungen.
- Über den Rahmenvertrag sind bis zu drei gesellige / wirtschaftliche Veranstaltungstage mit Musik / Tanz abgegolten (Vereinsfest, Sommerfest, Tanzveranstaltung usw.). Hier ist ein Veranstaltungstag ohne Quadratmeterbegrenzung, bei den verbleibenden zwei Veranstaltungstagen gelten maximale Raumgrößen von 666 m² (incl. Toiletten / Verpflegung / Kaffeebar). Festzüge und Sternmärsche sind während der Veranstaltungstage ebenfalls pauschal abgegolten.
- Für die vom Verband genehmigten Bezirks-, Kreis- oder Bundesbezirksmusikfeste sind bis zu vier Veranstaltungstage abgegolten.
Grundsätzlich gilt: Pauschal abgegolten sind nur Veranstaltungen bis 750 Euro GEMA-Kosten. Die darüber hinausgehenden Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt.
Das GEMA-Portal
Ab dem 1. Januar 2021 werden Musikfolge-Listen grundsätzlich nur noch über das Onlineportal entgegengenommen. Deshalb empfiehlt sich auch, die GEMA-Meldung auch direkt über das Onlineportal vorzunehmen.
Wie funktioniert das Portal?
➔ Das GEMA-Onlineportal für Veranstalter und Musiknutzer (Youtube)